Die Stadtkasse informiert

Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands konnten noch nicht alle Grundsteuerbescheide an die seit der Grundsteuerreform im Jahr 2025 geltenden neuen Messbeträge angepasst werden.

Für einige Steuerpflichtige wurde daher die Grundsteuer zum ersten Fälligkeitstermin am 15.02.2026 mit den neuen niedrigeren Hebesätzen und dem alten Messbetrag festgesetzt. Die aktuellen Vorauszahlungen, die  - sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt - eingezogen werden, sind somit niedriger als im Vorjahr.

Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, wird die Grundsteuer endgültig festgesetzt.