Einzelhandelskonzept
Im Jahr 2011 stellte die Stadt ihr erstes Einzelhandelskonzept auf und schrieb dieses von 2018 bis 2019 fort. Dabei werden die wesentlichen Aussagen wie die Definition und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, die Königs Wusterhausener Sortimentsliste, Branchen- und Standortpotenziale sowie Entwicklungsziele überprüft und ggf. weiterentwickelt. Basis hierfür bilden aktualisierte bzw. neu erhobene Einzelhandelsdaten, die ermittelten und aktualisierten Branchen- und Standortpotenziale sowie vorhandene und zu bewertende städtebauliche Strukturen.
Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist diese informelle Planungsgrundlage zu einem Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB geworden und ist damit im Rahmen der Stadtentwicklung und Bauleitplanung als Abwägungsgrundlage und strategische Zielstellung zu berücksichtigen.