Entwicklung und Bebauungsvarianten zum Königspark
Was ist bisher passiert?
Die in Rede stehende rund 56 Hektar große Brachfläche befindet sich schon immer in Privatbesitz.
- 1992 Bebauungsplan 02/92 in Kraft getreten
- In der zweiten Hälfte der 1990er-Jahren Straßenbau durch den damaligen Grundstückseigentümer
- einzige bis heute vorhandene Gewerbeansiedlung befindet sich im Zentrum der Fläche
- 2014 Wechsel des Grundstückseigentümers
- 2018 Wechsel des Grundstückseigentümers
- 2020 Wechsel des Grundstückseigentümers – der neue beauftragte die DLE mit der Projektentwicklung
- Oktober 2023: Stadtverordnetenversammlung beschließt Rahmenvereinbarung zwischen Stadt und DLE/Eigentümer
- November 2023: Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein aus Wohn- und Gewerbenutzung bestehendem Quartier
- Februar 2024: Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Einwohnerbefragung
Variante A
Gemischtes Wohn- und Gewerbegebiet auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 03/2023
Wenn Sie sich für die Entwicklungsmöglichkeit „Königspark“ als gemischt genutztes Quartier entscheiden, stimmen Sie einer neuen Entwicklung für das Gebiet zu.
Welche Nutzungen und Elemente diese neue Entwicklung beinhaltet, wird im Folgenden erläutert.
Folgende Gewerbenutzungen sind vorgesehen:
Dienstleistungsgewerbe, Produktion, Groß- und Einzelhandel, Büros (entsprechend der jeweils gültigen Emissionsvorgaben)
Folgende Wohnnutzungen sind vorgesehen:
Seniorenwohnen, Studentenwohnen, städtisches und genossenschaftliches Wohnen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau
Folgende Gemeinbedarfsflächen sind vorgesehen:
Schul- und Bildungscampus, 3 Kindertagesstätten, Gesundheit und medizinische Versorgung, Feuerwache, Sportplatz,
2 Spielplätze, Verkehrswege
Folgende Grünflächen sind vorgesehen:
Parkanlagen, Grünanlagen, Gärten, Retentionsflächen, Teiche, Naherholung, Freizeitmöglichkeiten
Details und Besonderheiten
Verkehr
Für den „Königspark“ als gemischt genutztes Quartier ist ein gesondertes Verkehrskonzept vorgesehen. Es beinhaltet verkehrsberuhigte Zonen, eine angepasste Verkehrsführung und Mobilitätszentren. Es ist hauptsächlich mit Anliegerverkehr zu rechnen.
Emissionen bei Gewerbenutzung
Vorschriften ergeben sich aus dem Nutzungsplan. Investoren müssen im Bauantrag die Einhaltung geltender Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe nachweisen.
Grünflächen
Teil der Grünflächen soll ein großzügig angelegter und mit Unterschiedlichen Bäumen und Sträuchern bepflanzter Park auf einer Fläche von rund 100.000 Quadratmetern sein. Weitere Grünflächen stehen als öffentliche Freizeitflächen und private Gartenflächen zur Verfügung
Kommunale Steuerungsmöglichkeiten
Die Stadt Königs Wusterhausen hat mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03/23 die Möglichkeit, Ansiedlungen und Nutzungen bedarfsgerecht zu steuern.
Variante B
Gewerbegebiet nach Bebauungsplan Nr. 02/92
Wenn Sie sich für die derzeit mögliche Nutzung des „Königspark“ als Gewerbegebiet entscheiden, stimmen Sie der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 02/92 aus dem Jahr 1992 für das betreffende Plangebiet zu.
Das Maß der baulichen Nutzung jedes Grundstücks ist im Bebauungsplan festgelegt. Demnach kann ein Investor auf seiner Fläche bis zu 60 Prozent bebauen und weitere bis zu 30 Prozent mit Nebenanlagen wie Stellplätzen, Garagen und Zufahrten versiegeln.
Welche Nutzungen und Elemente der derzeitige Bebauungsplan für das Gewerbegebiet vorsieht, wird im Folgenden erläutert
Folgende Gewerbenutzungen sind zulässig:
nicht erheblich belästigendes Gewerbe wie Produktionsbetriebe, Lager- und Logistikbetriebe, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
Nach einer 2018 erfolgten Änderung des Bebauungsplanes sind Einzelhandel und sonstige Handelsbetriebe nicht mehr zulässig.
Folgende Wohnnutzungen sind vorgesehen:
Keine
Folgende Gemeinbedarfsflächen sind vorgesehen:
Verkehrswege
Folgende Grünflächen sind vorgesehen:
Straßenbegleitendes Grün auf 1 Prozent der Fläche
Details und Besonderheiten
Verkehr
Für den „Königspark“ als Gewerbegebiet gibt es keine Einschränkungen des Durchgangsverkehrs und kein gesondertes Verkehrskonzept. Es ist hauptsächlich mit gewerblichem Verkehr wie Last- und Schwerlastverkehr, Zu- und Anlieferung sowie mit Durchgangsverkehr zu rechnen.
Emissionen bei Gewerbenutzung
Im bestehenden Bebauungsplan von 1992 sind keine Regelungen zu Art und Umfang anfallender Emissionen getroffen. Jedoch müssen Investoren im Bauantrag die Einhaltung geltender Grenzwerte für Lärm und Schadstoffe nachweisen.
Grünflächen
Grünflächen zur öffentlichen Nutzung oder Parkanlagen sind im Bereich des Gewerbegebietes nicht festgesetzt.
Kommunale Steuerungsmöglichkeiten
Die Stadt Königs Wusterhausen hat mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 02/92 keine Möglichkeit, zukünftige Ansiedlung und Nutzungen bedarfsgerecht zu steuern.