Erbbaurechtsvertrag

    Was versteht man unter Erbbaurecht?

    Erbbaurecht ist ein grundstücksgleiches Recht. Für das Erbbaurecht wird ein Erbbaugrundbuch angelegt, das wie ein Grundbuch mit Grundschulden oder anderen Rechten belastet werden kann. Erbbaurechtsverträge für Wohnhäuser werden für 99 Jahre abgeschlossen. Häuser auf Erbpachtland können vererbt und verkauft werden. Beim Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages ist auch Grunderwerbssteuer zu zahlen.

    Kommunale Grundstücke, die zur Vergabe im Wege von Erbbaurechtsverträgen zur Verfügung stehen, werden im Internet ausgeschrieben.

    Der Erbbauzins beträgt 4 % p. a. bei Wohnnutzung und 6 % p. a. bei gewerblicher Nutzung, ausgehend vom Verkehrswert des Grund und Bodens.

    Ansprechpartnerin

    Weibliche Person
    Katja vom Wege
    • Sachbearbeiterin Liegenschaften

    Telefon: 03375 273-284
    E-Mail: liegenschaften@stadt-kw.de