Fluglaternen

    Nach der am 04. Februar 2010 in Kraft getretenen Fluglaternenverordnung (Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil II Nummer 6) ist es im Land Brandenburg verboten, unbemannte Ballone aufsteigen zu lassen, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. So genannte Skylaternen dürfen damit nicht mehr verwendet werden.

    Wer sich in Deutschland dem Verbot widersetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00 € rechnen.

    Gefährlich sind Himmelslaternen vor allem deshalb, da es in Städten, aber auch auf Feldern und in Wäldern zu verheerenden Bränden kommen kann. Das leicht entflammbare Reispapier kann sich bei falscher Handhabung oder ungünstigen Bedingungen schnell entzünden und so große Brände auslösen.