Garagen

    Die Stadt Königs Wusterhausen ist Eigentümerin des Grund und Bodens, auf dem sich die Garagenstandorte befinden. Das Nutzungsentgelt für Pachtverträge vor dem 01.01.2019 beträgt 76,69 € jährlich. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen werden, gilt ein Nutzungsentgelt von 120,00 € im Jahr.

    Vor der Überlassung der Garage an eine*n andere*n Nutzer*in ist die Zustimmung der Stadt Königs Wusterhausen einzuholen. Dazu wendet sich der*die bisherige Garagennutzer*in schriftlich, per E-Mail, Fax oder persönlich an das Sachgebiet Liegenschaften unter Mitteilung der genauen Garagenbezeichnung und der Postanschrift der interessierten Person.

    Die Zustimmung zur Weitergabe einer Garage an eine*n andere*n Nutze*in erfolgt nur noch unter folgenden Kriterien:

    1. Weitergabe der Garage vorrangig nur an Einwohner*innen der Stadt Königs Wusterhausen
    2. Weitergabe der Garage an Nutzer*innen mit der Beschränkung auf maximal 3 Garagen

    Ansprechpartnerin

    Weibliche Person

    Caroline Gärtner

    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen

    Tel.: 03375 273-332
    liegenschaften@stadt-kw.de