Garagen
Die Stadt Königs Wusterhausen ist Eigentümerin des Grund und Bodens, auf dem sich die Garagenstandorte befinden. Bei Verträgen, die ab dem 01.01.2019 abgeschlossen werden, gilt ein Nutzungsentgelt von 120,00 € im Jahr.
Vor der Überlassung der Garage an eine*n andere*n Nutzer*in ist die Zustimmung der Stadt Königs Wusterhausen einzuholen. Dazu wendet sich der*die bisherige Garagennutzer*in schriftlich, per E-Mail, Fax oder persönlich an das Sachgebiet Liegenschaften unter Mitteilung der genauen Garagenbezeichnung und der Postanschrift der interessierten Person.
Die Zustimmung zur Weitergabe einer Garage an eine*n andere*n Nutze*in erfolgt vorranig nur an Einwohner*innen der Stadt Königs Wusterhausen.
Aktuell bereitet die Stadt Königs Wusterhausen den Abriss von rund 420 Garagen in an der Heinrich-Heine-Straße vor. Auf der Fläche nahe der Staatlichen Gesamt-schule soll ein Bildungscampus entstehen. Die Handwerkskammer Cottbus plant dort den Neubau einer Bildungsstätte für handwerkliche Berufe.
Garagenbesitzer, die ihre Kündigung erhalten haben, können nur an einem anderen Standort eine Alternative erhalten. Dazu muss ein Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden.