Gebühren Standesamt

    Die wichtigsten Gebühren

    Die Anmeldung zur Eheschließung

    Für zwei Deutsche

    59,00 €

     Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung, zus. je ausl. Recht

    32,00 €

    Für die Vornahme der Eheschließung ist eine Gebühr zu entrichten. 

    In den Amtsräumen während der allg. Öffnungszeiten

    49,00 €

    In den Amtsräumen außerhalb der all. Öffnungszeiten

    109,00 €

    Außerhalb der Amtsräume während der all. Öffnungszeiten

    131,00 €

    Außerhalb der Amtsräume außerhalb der allg. Öffnungszeiten

    164,00 €

    Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis

    Wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

    59,00 €

     Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist je zus. ausl. Recht

    32,00 €

    Weitere Gebühren

    Jede Personenstandsurkunde

    16,00 €

    Jede weitere Personenstandsurkunde

    8,00 €

    Ausstellung einer Personenstandsurkunde aus dem zentralen Register (Land Brandenburg)

    16,00 €

    Namenserklärung

    43,00 €

    Versicherung an Eides statt

    35,00 €

    Auslagen für die Raummiete im Clubhaus Wildau

    180,00 €

    Beurkundung einer Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung

    33,00 €

    Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

    Wenn mindestens ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt zuss. je ausl. Recht  

    84,00 €

     32,00 €

    Nachbeurkundung einer  Ehe im Ausland

    Wenn bei der Eheschließung mindestens ein*e Partner*in nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt zus. je ausl. Recht

    95,00 €

    32,00 €

    Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

    84,00 €

    Auf Wunsch werden Stammbücher zu unterschiedlichen Preisen verkauft

    Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung gemäß § 45b Absatz 1 PStG i.V.m. § 2 Absatz 1 bis 3 und § 4Satz 1 SBGG (Selbstbestimmungsgesetz)

    45,00 €

    Gesetzliche Grundlage

    Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 §3 Absatz 1
    (9. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 18.09.2024  Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 35. Jg. 2024, Teil II vom 23.09.2024, Nummer 83)