Gebühren Standesamt

Die wichtigsten Gebühren

Die Anmeldung zur Eheschließung

Für zwei Deutsche

59,00 €

 Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung, zus. je ausl. Recht

32,00 €

Für die Vornahme der Eheschließung ist eine Gebühr zu entrichten. 

In den Amtsräumen während der allg. Öffnungszeiten

49,00 €

In den Amtsräumen außerhalb der all. Öffnungszeiten

109,00 €

Außerhalb der Amtsräume während der all. Öffnungszeiten

131,00 €

Außerhalb der Amtsräume außerhalb der allg. Öffnungszeiten

164,00 €

Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis

Wenn nur deutsches Recht zu beachten ist

59,00 €

 Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist je zus. ausl. Recht

32,00 €

Weitere Gebühren

Jede Personenstandsurkunde

16,00 €

Jede weitere Personenstandsurkunde

8,00 €

Ausstellung einer Personenstandsurkunde aus dem zentralen Register (Land Brandenburg)

16,00 €

Namenserklärung

43,00 €

Versicherung an Eides statt

35,00 €

Auslagen für die Raummiete im Clubhaus Wildau

180,00 €

Beurkundung einer Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung

33,00 €

Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland

Wenn mindestens ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt zuss. je ausl. Recht  

84,00 €

 32,00 €

Nachbeurkundung einer  Ehe im Ausland

Wenn bei der Eheschließung mindestens ein*e Partner*in nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt zus. je ausl. Recht

95,00 €

32,00 €

Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland

84,00 €

Auf Wunsch werden Stammbücher zu unterschiedlichen Preisen verkauft

Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung gemäß § 45b Absatz 1 PStG i.V.m. § 2 Absatz 1 bis 3 und § 4Satz 1 SBGG (Selbstbestimmungsgesetz)

45,00 €

Gesetzliche Grundlage

Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 §3 Absatz 1
(9. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 18.09.2024  Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 35. Jg. 2024, Teil II vom 23.09.2024, Nummer 83)