Gebühren Standesamt
Die wichtigsten Gebühren
Die Anmeldung zur Eheschließung
Für zwei Deutsche | 59,00 € |
Anmeldung zur Eheschließung mit Auslandsbeteiligung, zus. je ausl. Recht | 32,00 € |
Für die Vornahme der Eheschließung ist eine Gebühr zu entrichten.
In den Amtsräumen während der allg. Öffnungszeiten | 49,00 € |
In den Amtsräumen außerhalb der all. Öffnungszeiten | 109,00 € |
Außerhalb der Amtsräume während der all. Öffnungszeiten | 131,00 € |
Außerhalb der Amtsräume außerhalb der allg. Öffnungszeiten | 164,00 € |
Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
Wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 59,00 € |
Wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist je zus. ausl. Recht | 32,00 € |
Weitere Gebühren
Jede Personenstandsurkunde | 16,00 € |
Jede weitere Personenstandsurkunde | 8,00 € |
Ausstellung einer Personenstandsurkunde aus dem zentralen Register (Land Brandenburg) | 16,00 € |
Namenserklärung | 43,00 € |
Versicherung an Eides statt | 35,00 € |
Auslagen für die Raummiete im Clubhaus Wildau | 180,00 € |
Beurkundung einer Vaterschafts- / Mutterschaftsanerkennung | 33,00 € |
Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland Wenn mindestens ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt zuss. je ausl. Recht | 84,00 € 32,00 € |
Nachbeurkundung einer Ehe im Ausland Wenn bei der Eheschließung mindestens ein*e Partner*in nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt zus. je ausl. Recht | 95,00 € 32,00 € |
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland | 84,00 € |
Auf Wunsch werden Stammbücher zu unterschiedlichen Preisen verkauft | |
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung gemäß § 45b Absatz 1 PStG i.V.m. § 2 Absatz 1 bis 3 und § 4Satz 1 SBGG (Selbstbestimmungsgesetz) | 45,00 € |
Gesetzliche Grundlage
Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 §3 Absatz 1
(9. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 18.09.2024 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, 35. Jg. 2024, Teil II vom 23.09.2024, Nummer 83)