Gewerberegister
Allgemeine Informationen:
Im Rahmen der Anzeigepflichten nach § 14 Gewerbeordnung wird in der Stadt Königs Wusterhausen ein Gewerberegister geführt.
Auskünfte werden auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt (z. B. bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Forderungsangelegenheiten u. ä.).
Gebühr:
Die Gebühr beträgt ab 14 €