Gewerberegister

    Allgemeine Informationen: 
    Im Rahmen der Anzeigepflichten nach § 14 Gewerbeordnung wird in der Stadt Königs Wusterhausen ein  Gewerberegister geführt.
    Auskünfte werden auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt (z. B. bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Forderungsangelegenheiten u. ä.).

    Gebühr: 
    Die Gebühr beträgt ab 14 €

    Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
    Bürgerservice


    Telefon: 03375 273-373
    buergerservice@stadt-kw.de

    Tel.: 03375 273-373
    buergerservice@stadt-kw.de

    Öffnungszeiten Bürgerservice

    Montag

    8.00 - 13.00 Uhr

    Dienstag

    8:00 - 12:00 Uhr und
    14:00 - 19:00 Uhr

    Mittwoch
    geschlossen
    Donnerstag

    8:00 - 11:30 Uhr und
    13.00 - 18:00 Uhr

    Freitag

    7:00 -12:00 Uhr