Gewerberegister

Allgemeine Informationen: 
Im Rahmen der Anzeigepflichten nach § 14 Gewerbeordnung wird in der Stadt Königs Wusterhausen ein  Gewerberegister geführt.
Auskünfte werden auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt (z. B. bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Forderungsangelegenheiten u. ä.).

Gebühr: 
Die Gebühr beträgt ab 14 €

Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
Bürgerservice

Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375273-373
buergerservice@stadt-kw.de