Gewerberegister

Allgemeine Informationen: 
Im Rahmen der Anzeigepflichten nach § 14 Gewerbeordnung wird in der Stadt Königs Wusterhausen ein  Gewerberegister geführt.
Auskünfte werden auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt (z. B. bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Forderungsangelegenheiten u. ä.).

Gebühr: 
Die Gebühr beträgt ab 14 €

Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
Bürgerservice

Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375273-373
buergerservice@stadt-kw.de

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen
Donnerstag

8:00 - 11:00 und 13.00 - 17:00 Uhr

Freitag

7:00 -12:00 Uhr

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Königs Wusterhausen. Dort werden abweichende Öffnungszeiten des Bürgerservice aktuell dargestellt.