Gewerberegister

    Allgemeine Informationen: 
    Im Rahmen der Anzeigepflichten nach § 14 Gewerbeordnung wird in der Stadt Königs Wusterhausen ein  Gewerberegister geführt.
    Auskünfte werden auf schriftliche Anfrage und bei Begründung eines berechtigten oder rechtlichen Interesses erteilt (z. B. bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, Forderungsangelegenheiten u. ä.).

    Gebühr: 
    Die Gebühr beträgt ab 14 €

    Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
    Öffnungszeiten Bürgerservice


    Montag

    8.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag

    8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch
    geschlossen
    Donnerstag

    8:00 - 11:00 und 13.00 - 17:00 Uhr

    Freitag

    7:00 -12:00 Uhr

    Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Königs Wusterhausen. Dort werden abweichende Öffnungszeiten des Bürgerservice aktuell dargestellt.