Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Basis eines Steuermessbetrages, der vom Finanzamt festgestellt und der Stadt mitgeteilt wird. Der Hebesatz wird im jeweiligen Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen festgesetzt.

Hebesätze der Gewerbesteuer im Überblick
​KalenderjahrHebesatz

2018

350 v.H.

2019

350 v.H.

2020

350 v.H.

2021

350 v.H.

2022

350 v.H.

2023

350 v.H.

2024

350 v.H.

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Sachgebiet Stadtkasse, Vollstreckung, Gewerbesteuern


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