Gewerbesteuer

    Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt auf Basis eines Steuermessbetrages, der vom Finanzamt festgestellt und der Stadt mitgeteilt wird. Der Hebesatz wird im jeweiligen Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen festgesetzt.

    Hebesätze der Gewerbesteuer im Überblick

    2018

    350

    2019

    350

    2020

    350

    2021

    350

    2022

    350

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    Sachgebiet Stadtkasse, Vollstreckung, Steuern

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