Grundsteuer
Die Grundsteuer wird für alle bebauten und unbebauten Grundstücke erhoben.
Es wird nach Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke unterschieden.
Berechnung der Grundsteuer:
Messbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer
Das Finanzamt Königs Wusterhausen – Bewertungsstelle – führt die Bewertung des Grundbesitzes jeweils zum Feststellungszeitpunkt durch, setzt den Einheitswert fest und erlässt den Grundsteuermessbescheid, der Grundlage für die Grundsteuerfestsetzung durch die Stadt Königs Wusterhausen ist.
Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung bzw. Hebesatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen.
Bei Mietwohngrundstücken und Einfamilienhäusern, für die ein maßgeblicher Einheitswert nicht festgestellt ist, bemisst sich der Jahresbetrag der Grundsteuer nach der Wohnfläche und bei anderweitiger Nutzung nach der Nutzfläche (Ersatzbemessungsgrundlage). Das Formular zur Selbsterklärung nach der Ersatzbemessung wird dem*der Steuerpflichtigen bei Anzeige durch die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen zugesandt.
Die Grundsteuer wird durch den Steuerbescheid erhoben. Sie wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Kleinbeträge bei der Grundsteuer werden wie folgt fällig:
- am 15.02. und 15.08. zu je einer Hälfte ihres
Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt; - am 15.08. mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt.
Auf Antrag kann die Grundsteuer am 01.07. in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Wird der Grundbesitz unterjährig veräußert, so ist der*die Verkäufer*in grundsätzlich bis zur Fortschreibung auf den*die neue*n Eigentümer*in bzw. bis zum 31.12. des Jahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Hebesätze der Grundsteuer B im Überblick
Jahr | Hebesatz |
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2018 | 393 v.H. |
2019 | 393 v. H. |
2020 | 405 v. H. |
2021 | 405 v. H. |
2022 | 405 v. H. |
2023 | 405 v. H. |
2024 | 415 v. H. |
Hebesätze der Grundsteuer A im Überblick
Jahr | Hebesatz |
---|---|
2018 | 250 v. H. |
2019 | 250 v. H. |
2020 | 250 v. H. |
2021 | 250 v. H. |
2022 | 250 v. H. |
2023 | 250 v. H. |
2024 | 330 v. H. |