Zufahrten
Allgemeine Informationen
Zur Errichtung einer Grundstücks- oder Baustellenzufahrt ist eine Genehmigung erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 14 Tage nach Posteingang, max. 4 Wochen.
Benötigte Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit Name und Anschrift des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin bzw. Vollmacht, genaue Angabe der Adresse des Bauvorhabens, Angaben über die geplante Nutzung (bei Baustellenzufahrten auch die Dauer der Nutzung) und ein Lageplan (Skizze) mit Bemaßung und Kennzeichnung der geplanten Zufahrt
Der Antrag sollte etwa 4 Wochen vor Baubeginn vorliegen.
Gebühren
Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung und der Sondernutzungssatzung.