Hausnummern/Umnummerierung
Allgemeine Informationen
Gemäß Baugesetzbuch (§ 126, Abs. 3) und ordnungsbehördlicher Verordnung (§ 5) der Stadt Königs Wusterhausen ist eine neue Hausnummer immer zu beantragen bei:
- Neubauvorhaben
- Umnutzung von Gebäuden für Wohn- bzw. Gewerbenutzung
Umnummerierungen (z. B. nach Grundstücksteilungen o. ä.) von bestehenden Hausnummern, sind ebenso zu beantragen.
Sind Umnummerierungen notwendig, weil z. B. infolge vorhandener fehlerhafter Hausnummern eine Anpassung erforderlich wird oder können Neubauten nicht mehr in die vorhandene Nummerierung eingegliedert werden, werden umliegende Hausnummer von Amts wegen per Bescheid korrigiert.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag mit Angaben zum*zur Antragsteller*in und mit Angaben zum betroffenen Grundstück (Straße, Flur/Flurstücksnummer). Danach erfolgt durch Bescheid die Vergabe der Hausnummer bzw. die Vergabe der geänderten Hausnummer.
Gebühren
Der Bescheid ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Spätestens nach erteilter Baugenehmigung sollte eine Hausnummer beantragt werden.