Jugendschutz

    Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen altersunangemessenen Herausforderungen und gesundheitlichen, sittlichen und anderen Gefahren. Schwerpunkte sind dabei Jugendschutz in der Öffentlichkeit, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz und Schutz vor jugendgefährdenen Medien.