Kulturförderrichtlinie für 2025 bereits ausgeschöpft

    Die Kulturförderrichtlinie (Teil A) unterstützt Vereine und Veranstalter bei der Gestaltung eines anspruchsvollen Kulturangebotes in der Stadt sowie die künstlerische/kulturelle Betätigung und Bildung der Einwohner*innen in der Stadt Königs Wusterhausen. Jährlich ist dafür ein Budget von 50.000 Euro im Haushaltsplan der Stadt eingeplant.

    Diese Mittel wurden 2025 bereits sehr zeitig im Jahr schon voll ausgeschöpft. Beispielsweise werden – nach entsprechender Antragstellung – folgende Kulturveranstaltungen 2025 mit Zuwendungen unterstützt:

    • Schlosskonzerte Königs Wusterhausen 2025
    • Internationaler Orgelsommer 2025 in der Kreuzkirche
    • Frühlingsfest vom 11. bis 13.04.2025 in Königs Wusterhausen
    • Drachenboot-Fest am 10.05.2025
    • Dorffest Wernsdorf 2025
    • Pflege des karnevalistischen Brauchtums 2025
    • Bergfunk 2025


    Für das Jahr 2026 können gemäß der Kulturförderrichtlinie wie gewohnt (bis 2 Monate vor Beginn des Projektes besteht die Möglichkeit der Konkretisierung von Anträgen durch die Projektträger) hier eingereicht werden:

    Stadt Königs Wusterhausen
    SG 41 Kultur, Tourismus & Soziales
    Frau Franke
    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen

    Zugleich schreibt die Stadt Königs Wusterhausen die Mittel der Kulturförderung (Teil B) in Höhe von 25.000 Euro öffentlich über den Brandenburger Vergabemarktplatz aus, um auch in diesem Jahr für das dritte Adventswochenende einen Anbieter*in zur Ausrichtung des Weihnachtsmarktes gewinnen zu können.