Ortsbeiräte & Ortsvorsteher
Ortsbeiräte und Ortsvorsteher sind die gewählten Interessenvertretungen von Ortsteilen. Ein Ortsbeirat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Mitglieder in den Ortsbeiräten sind wichtige Bindeglieder zwischen den Bewohner/innen des Ortsteils und der Gemeindevertretung. Sie haben zwar nicht die umfangreiche Entscheidungsgewalt wie die Gemeindevertretungen, können aber auch nicht einfach übergangen werden.
Die Stadt Königs Wusterhausen besteht aus den Ortsteilen Diepensee, Kablow, Königs Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf. Jeder dieser Ortsteile wird durch eine Ortsvorsteher*in vertreten, an den sich die Bürger/innen mit ihren Anliegen wenden können.
So hat der Ortsbeirat ein verfassungsrechtlich garantiertes Anhörungsrecht. Laut Kommunalverfassung § 46 muss er vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses – dem wichtigsten Gemeindeausschuss – in folgenden Angelegenheiten angehört werden, wenn sie seinen Ortsteil betreffen.
- Investitionen
- Nutzung von Flächen, Festlegung von baurechtlichen Satzungen
- Umgang mit öffentlichen Einrichtungen
- Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze
- Änderungen der Grenzen des Ortsteils
- Erstellung des Haushaltsplans
Weitere Anhörungsrechte können festgelegt werden. Der Ortsbeirat kann zudem zu allen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Über die Entscheidung der Gemeindevertretung im jeweiligen Fall muss der Ortsbeirat informiert werden.