Parkausweise für Behinderte

    Neuer Parkausweis für Behinderte ab 01.01.2011

    Mobilität erhalten – Geltungsdauer prüfen! 

    Mit Ablauf des 31. Dezember 2010 wurden bestimmte Behindertenparkausweise, die den Betroffenen ein Stück Lebensqualität durch Mobilität verschaffen, ungültig. Wer nach diesem Stichtag noch mit dem dunkelblauen Parkausweis (siehe unteres Bild links) auf Behindertenparkplätzen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden. Wenn Sie noch nicht im Besitz eines hellblauen EU-Parkausweises sind, wenden Sie sich bitte an Ihre ausstellende Behörde (Gemeinde, Stadt, Straßenverkehrsamt etc.). Dort erhalten Sie alle Informationen zur Beantragung des neuen Parkausweises (siehe unteres Bild rechts). Grundsätzlich hat sich an den Voraussetzungen für die Berechtigung nichts geändert. Es ist davon auszugehen, dass alle Besitzer des bisherigen dunkelblauen Parkausweises auch einen neuen hellblauen EU-Parkausweis erhalten.

    alter Parkausweis

    neuer EU-Parkausweis

    Beantragung

    Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.

    Lgo Landkreis Dahme-Spreewald
    Landkreis Dahme-Spreewald

    Untere Straßenverkehrsbehörde


    Fontaneplatz 10
    15711 Königs Wusterhausen

    Tel.: 03375 26-2665; -2467
    Fax: 03375 26-2670

    Weinbergstraße 1
    15907 Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota)

    Tel.: 03546 20-1914;  -1921
    Fax: 03546 20-1999