Parkausweise für Behinderte
Neuer Parkausweis für Behinderte ab 01.01.2011
Mobilität erhalten – Geltungsdauer prüfen!
Mit Ablauf des 31. Dezember 2010 wurden bestimmte Behindertenparkausweise, die den Betroffenen ein Stück Lebensqualität durch Mobilität verschaffen, ungültig. Wer nach diesem Stichtag noch mit dem dunkelblauen Parkausweis (siehe unteres Bild links) auf Behindertenparkplätzen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden. Wenn Sie noch nicht im Besitz eines hellblauen EU-Parkausweises sind, wenden Sie sich bitte an Ihre ausstellende Behörde (Gemeinde, Stadt, Straßenverkehrsamt etc.). Dort erhalten Sie alle Informationen zur Beantragung des neuen Parkausweises (siehe unteres Bild rechts). Grundsätzlich hat sich an den Voraussetzungen für die Berechtigung nichts geändert. Es ist davon auszugehen, dass alle Besitzer des bisherigen dunkelblauen Parkausweises auch einen neuen hellblauen EU-Parkausweis erhalten.
Beantragung
Zuständig für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist die untere Straßenverkehrsbehörde im Straßenverkehrsamt.