Plkatierung_Stadtradeln

Plakatierung

In der Stadt Königs Wusterhausen ist die Plakatierung ausschließlich an Straßenlaternen zulässig. Der entsprechende Antrag ist mindestens 2 Wochen vor dem Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen, anderenfalls kann eine Ablehnung erfolgen oder eine erhöhte Gebühr berechnet werden.

Grundsätze

  • je Straßenlaterne darf maximal ein doppelseitiges Plakat angebracht werden
  • die max. Größe je Plakat darf 1 qm Ansichtsfläche nicht überschreiten
  • es dürfen nur Plakate angebracht werden, welche mit dem Aufkleber „Plakatierung genehmigt“ versehen wurden
  • die Dauer der Plakatierung ist auf maximal 4 Wochen begrenzt
  • Werbung an Zäunen und Brückengeländern ist unzulässig

Sondernutzungsgebühren

für Veranstaltungen außerhalb der Stadt Königs Wusterhausen

Tarif Nr.1

Plakatierung an Straßen mit besonderer Bedeutung

je Plakat /je Tag 1,00 €

Tarif Nr.2

Plakatierung an allen sonstigen Straßen

je Plakat/ja Tag 0,75 €

für Veranstaltungen innerhalb der Stadt Königs Wusterhausen

Tarif Nr.1

Plakatierung an Straßen mit besonderer Bedeutung

je Plakat/ja Tag 0,75 €

Tarif Nr.2

Plakatierung an allen sonstigen Straßen

je Plakat/ja Tag 0,75 €

Zu den Straßen von besonderer Bedeutung zählen je Ortsteil folgende:

OT Königs Wusterhausen:

  • Berliner Straße
  • Brückenstraße
  • Chausseestraße
  • Cottbuser Straße
  • Gerichtsstraße
  • Luckenwalder Straße
  • Potsdamer Straße
  • Schlossstraße
  • Storkower Straße


OT Niederlehme:

  • Karl-Marx-Straße
  • Wernsdorfer Straße

OT Senzig:

  • An der Chaussee
  • Chausseestraße


OT Wernsdorf:

  • Neu Zittauer Straße
  • Niederlehmer Chaussee
  • Niederlehmer Straße

 

OT Zeesen:

  • Karl-Liebknecht-Straße
  • Spreewaldstraße


Wichtiger Hinweis:

Plakate ohne Aufkleber oder satzungswidrig angebrachte Plakate werden umgehend (ohne gesonderte Androhung oder Aufforderung) durch den Außendienst der Stadt Königs Wusterhausen entfernt und sichergestellt.

Antrag & Rechtsgrundlagen