Privat finanzierter Straßenbau
Das Straßennetz der Stadt Königs Wusterhausen einschließlich ihrer Ortsteile erstreckt sich über ca. 250 km. Davon befindet sich ein großer Teil noch in unbefestigtem Zustand. Diese sogenannten Sandpisten wurden zu keinem Zeitpunkt einem grundhaften Straßenausbau nach technischem Regelwerk unterzogen. Der grundhafte Ausbau aller unbefestigten Anliegerstraßen ist von besonderer Bedeutung und mit großem finanziellem Aufwand verbunden.
Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit zur Sanierung von Straßen, die bereits in früherer Vergangenheit mit einer Oberflächenbefestigung versehen wurden, d. h. die nach „ingenieurtechnischen Grundsätzen“ als bereits vormals hergestellt gelten. Eine Vielzahl dieser vormals hergestellten Anliegerstraßen sind verschlissen und bedürfen ebenso einer grundhaften Erneuerung.
Die Umsetzung des gesamten Straßenausbaus durch die Kommune würde sich über viele Jahre hinziehen. Der privat finanzierte Straßenbau ist eine Möglichkeit, den Straßenausbau in kürzeren Zeiträumen umzusetzen. Dabei erklären sich Anlieger*innen einer unbefestigten Straße oder Dritte bereit, neben den Anliegerbeiträgen auch den kommunalen Anteil am Straßenbau zu übernehmen.
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Weiterführende Informationen
- Verwaltungsvorschrift 2016 privat finanzierter Straßenbau
- Handlungs- und Verfahrensablauf
- Anlage 1 - Erklärung über die Mitwirkung
- Anlage 2 - Nachweis über verbindliche Mitwirkung am privat finanzierten StraßenbauErklärung finanzieller Aufwand
- Anlage 3 - Bautechnische Anforderungen an Straßenbau und Straßenbeleuchtung