Ratten

    Ratten siedeln sich mittlerweile in vielen Städten an. Sollten Sie einer einzelnen Ratte über den Weg laufen, besteht kein Anlass zur Sorge und auch noch kein Bedarf, dies dem Ordnungsamt mitzuteilen. Tretem allerdings vermehrt Ratten auf, ist das Ordnungsamt der Stadt Königs Wusterhausen zu verständigen. Das Ordnungsamt entscheidet dann über die Veranlassung geeigneter Maßnahmen.

    Vorbeugung von Ratten

    Ratten vermehren sich rasant und können schnell zu Infektionsüberträgern werden. Ein Weibchen kann bis zu zwölf Mal im Jahr jeweils bis zu 20 Junge gebären. Damit es gar nicht erst soweit kommt, sollten Sie dafür Sorge tragen, der Ansiedlung und Vermehrung von Ratten vorzubeugen.

    Vor allem Komposthaufen sind besonders rattenfreundlich, denn diese bieten den Allesfressern eine attraktive Nahrungsquelle sowie auch Unterschlupf bzw. eine Nistmöglichkeit. Sorgen Sie deshalb unter anderem dafür, dass der Komposthaufen für Ratten unzugänglich ist. Gitter, ein Zaun oder ein Blech sind dabei hilfreich. Im Idealfall sollten Essenreste und Küchenabfälle ausschließlich in der grünen Tonne oder zumindest in verschließbaren und von unten gesicherten Kompostbehältern entsorgt werden. Achten Sie auch darauf, Abfallbehälter jederzeit fest zu verschließen.

    Um es zu vermeiden, dass Ratten in Ihr Haus eindringen, entsorgen Sie keine Essensreste über die Kanalisation. Sämtliche Lebensmittel- und gegebenenfalls auch Tierfuttervorräte sollten zudem gut verschlossen gelagert werden.

    Instandhaltung von Grundstücken

    Wichtig für Grundstückseigentümer*innen: Nach § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Königs Wusterhausen sind Grundstücksbesitzende verpflichtet, das Grundstück ordnungsgemäß instand zu halten. Der darauffolgende Satz der Verordnung verweist darauf, dass dies insbesondere für die rechtzeitige Bekämpfung von Ungeziefer gilt. Sollten Grundstückseigentümer*innen dem nicht nachkommen, kann ein Bußgeld bis zu 1.000,00 € verhängt werden.