Verkaufsoffene Sonntage
Alle Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen befinden sich im Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz. Darin sind Ausnahmetatbestände geregelt, bei denen Verkaufsstellen auch an Sonntagen öffnen dürfen. Beispielsweise tritt eine Ausnahme ein, wenn die örtliche Ordnungsbehörde dies mittels einer ordnungsbehördlichen Verordnung festgesetzt hat.
Bevor die Gemeindevertretung über eine solche beschließt, sind die örtlichen Gewerkschafts- und Kirchenvertreter *innen sowie die IHK und der Handelsverband zu beteiligen bzw. anzuhören.
Bei weiteren Fragen erteilt Ihnen das Ordnungsamt Auskunft.