Volksbegehren
Im Land Brandenburg wird den Einwohnerinnen und Einwohnern das Recht gewährt, sich durch Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide unmittelbar an der politischen Willensbildung zu beteiligen. Soweit Volksbegehren angestrengt werden, können Einwohner*innen der Stadt ab 16 Jahre im Rathaus diese mit ihrer Unterschrift unterstützen. Auch die briefliche Eintragung ist nach Beantragung möglich.