Kulturförderrichtlinie wird neu ausgerichtet - mit Antrag für 2027 noch warten

Die Kulturförderrichtlinie unterstützt unterschiedliche Akteure - derzeit wird sie überarbeitet.

Die Stadt Königs Wusterhausen überarbeitet derzeit ihre Kulturförderrichtlinie. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der bisherigen Förderpraxis sowie veränderte Rahmenbedingungen und Förderbedarfe. Mit der neuen Richtlinie sollen die Förderbereiche neu strukturiert, zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen und die Voraussetzungen für die Kulturförderung klarer und differenzierter geregelt werden.

Mit der neuen Kulturförderrichtlinie sind folgende Mehrwerte verbunden:

  • breiteres und differenzierteres Förderspektrum: 
    Neben den bisherigen Förderbereichen werden unter anderem Kleinstprojekte, Städtepartnerschaften, kulturelle Repräsentation sowie Nachhaltigkeit, Inklusion, Integration und Gleichstellung berücksichtigt.
  • niedrigschwellige Förderung für Kleinstprojekte: 
    Projekte bis 500 Euro erhalten einen eigenen, vereinfachten Förderweg mit Vollfinanzierung.
  • klarere und nachvollziehbarere Förderbedingungen: 
    Förderfähigkeit, Finanzierung, förderfähige Leistungen, Interessenkonflikte und weitere Rahmenbedingungen werden eindeutiger und verständlicher geregelt.
  • strukturierteres und nachvollziehbareres Verfahren: 
    Antragsverfahren, Nachweise und insbesondere die Auswahlkriterien für besondere Projekte werden klarer gefasst und stärker digital unterstützt.

Die neue Kulturförderrichtlinie soll die Grundlage für die Kulturförderung ab 2027 bilden. Der Entwurf der neuen Kulturförderrichtlinie soll am 17. November 2026 erstmals im Ausschuss für Soziales, Bildung, Familie, Brandschutz, Ordnung, Sport und Kultur beraten werden. Anschließend durchläuft der Entwurf das weitere Gremienverfahren.

Hinweis für die Antragstellerinnen und Antragsteller

Kulturakteurinnen und Kulturakteure, die für 2027 eine Kulturförderung beantragen möchten, bittet die Stadtverwaltung zunächst von einer Antragstellung abzusehen und die weiteren Informationen der Stadt sowie die Beschlussfassung der neuen Kulturförderrichtlinie abzuwarten. Auf diese Weise soll vermieden werden, dass Anträge zunächst nach den bisherigen Regelungen und Formularen gestellt und anschließend aufgrund der neuen Förderbedingungen angepasst oder ergänzt werden müssen.

Für Anträge, die bereits für das Jahr 2027 eingereicht wurden, bedeutet dies, dass diese zunächst zurückgestellt und nicht abschließend bearbeitet werden. Nach Beschlussfassung der neuen Kulturförderrichtlinie werden die Anträge geprüft. Soweit aufgrund der neuen Regelungen weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sind, wird dies mit den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern abgestimmt. Die Stadt bittet die Kulturakteurinnen und Kulturakteure um Verständnis für dieses Vorgehen und informiert rechtzeitig über die weitere Antragstellung und die dann geltenden Förderbedingungen.