Wildtiere in der Nachbarschaft – So vermeiden wir Konflikte

Wenn Wildtiere sich in Siedlungen ausbreiten, wird es schnell problematisch. So tragen Sie dazu bei, dass Mensch und Tier sicher bleiben.

Im Tiergehege kann man Wildschweine gut beobachten. Wenn Sie nachts in die Siedlungen kommen sind sie nicht gern gesehen.

Wildtiere gehören zu unserer Natur und können insbesondere in den Randbereichen von Siedlungen beobachtet werden. Damit das Zusammenleben von Mensch und Wild möglichst konfliktfrei bleibt, bittet die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger um einen verantwortungsvollen Umgang mit Wildtieren.

Um Konflikte und Schäden zu vermeiden, sollten Wildtiere wie Waschbären oder Wildschweine nicht durch zusätzliche Nahrungsangebote angelockt werden. Dazu zählen beispielsweise Reste von Obst und Gemüse oder Speisereste auf dem Komposthaufen. Schon kleine Mengen können Wildtiere an bestimmte Orte gewöhnen und gezielt in die Nähe von Wohnhäusern locken.

Die Fütterung von Schalenwild (bspw. Wildschweinen) ist nach § 41 Abs. 2 des Brandenburgischen Jagdgesetzes (BbgJagdG) außerhalb von Notzeiten grundsätzlich verboten. Bei extremen Wetterverhältnissen, die eine Nahrungsknappheit zur Folge haben, ist es allein die Aufgabe des zuständigen Jägers oder der zuständigen Jägerin, an geeigneten Stellen Futter für die Wildtiere bereitzustellen.

Grundstücke vor Wildschäden schützen

Wer in einem Gebiet lebt, in dem Wildschweine oder anderes Wild vorkommen, kann selbst dazu beitragen, Schäden am eigenen Grundstück zu vermeiden. Das Bundesjagdgesetz sieht ausdrücklich vor, dass Grundstückseigentümer*innen und Nutzungsberechtigte Wild zur Verhütung von Wildschäden von ihren Grundstücken fernhalten oder verscheuchen dürfen. Dabei darf das Wild selbstverständlich weder gefährdet noch verletzt werden. Eine bewusste und verantwortungsvolle Gestaltung des eigenen Grundstücks hilft, Wildtiere nicht unnötig in den Siedlungsbereich zu locken. Gleichzeitig sollten Wildtiere niemals bedrängt, verfolgt oder eigenmächtig eingefangen werden.

Aufruf der Stadtverwaltung

Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe:

  • Füttern Sie Wildtiere nicht.
  • Sichern Sie mögliche Nahrungsquellen auf Ihrem Grundstück, sodass sie für Wildtiere nicht zugänglich sind.

Verursachen Wildschweine trotz aller Abwehrmaßnahmen regelmäßig gravierende Schäden an Grünflächen, auf Seitenstreifen von Straßen oder Rad- und Gehwegen oder auf Grundstücken wird der zuständige Jäger bzw. die zuständige Jägerin durch das Sachgebiet Ordnungsrecht der Stadt Königs Wusterhausen informiert. Diese entscheiden dann, ob und wie eine Abschreckung oder Entnahme der Wildtiere möglich ist.