Zelten
Das Zelten ist nur auf Zeltplätzen oder auf dem zum Zelten vorgesehenen Plätzen erlaubt.
Ausnahmen gelten nur für wandernde Personen zum Zwecke der Erholung für eine Nacht oder für einfache Unterstände für Angler*innen.
Des Weiteren ist das Zelten im Wald nicht gestattet, eine allgemeine Erlaubnis zum Zelten gibt es nicht.