Allgemeines Ordnungsrecht
Die Mitarbeiter*innen des Bereichs Ordnung und Sicherheit, gemeinhin auch "Ordnungsamt"genannt, sind befasst mit allen Genehmigungen, die die Ordnungsbehördliche Verordnung sowie das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) betreffen. Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes ergreifen Maßnahmen zur Umsetzung der Hundehalterverordnung und kontrollieren die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung. Das Sachgebiet ist darüber hinaus zuständig für die Obdachlosenprävention.
Ansprechpartner*innen Ordnungsamt
Außendienst
Lesen Sie hier mehr zu der täglichen Arbeit und den Handlungsgrundlagen der Außendienstmitarbeiter*innen des Ordnungsamtes.