Eingang zum Rathaus mit Durchgang zum Haus B

An-, Ab- oder Ummeldung

Die An- bzw. Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An- oder Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.

Ausnahme:
Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland erforderlich.

Gesetzliche Grundlage

§ 17 BMG, § 19 BMG

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente aller betreffenden Personen (Personalausweis/ Reisepass) 
  • Geburtsurkunden von Kindern, ggf. Eheurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung, Mietvertrag ist nicht ausreichend oder Eigentumsnachweis
  • Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils oder Nachweis alleinige Sorge

    Gebühren
    Die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung sind gebührenfrei.
Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
Bürgerservice

Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375273-373
buergerservice@stadt-kw.de