An-, Ab- oder Ummeldung
Die An- bzw. Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An- oder Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.
Ausnahme:
Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland erforderlich.
Gesetzliche Grundlage
§ 17 BMG, § 19 BMG
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokumente aller betreffenden Personen (Personalausweis/ Reisepass/ Kinderreisepass)
- Geburtsurkunden von Kindern, ggf. Eheurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung, Mietvertrag ist nicht ausreichend oder Eigentumsnachweis
- Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils oder Nachweis alleinige Sorge
Gebühren
Die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung sind gebührenfrei.