Eingang zum Rathaus mit Durchgang zum Haus B

An-, Ab- oder Ummeldung

Die An- bzw. Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An- oder Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.

Ausnahme:
Eine Abmeldung ist nur bei Wegzug ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland erforderlich.

Gesetzliche Grundlage

§ 17 BMG, § 19 BMG

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente aller betreffenden Personen (Personalausweis/ Reisepass) 
  • Geburtsurkunden von Kindern, ggf. Eheurkunde
  • Wohnungsgeberbestätigung, Mietvertrag ist nicht ausreichend oder Eigentumsnachweis
  • Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils oder Nachweis alleinige Sorge

    Gebühren
    Die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung sind gebührenfrei.
Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
Bürgerservice

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen
Donnerstag

8:00 - 11:00 und 13.00 - 17:00 Uhr

Freitag

7:00 -12:00 Uhr

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Königs Wusterhausen. Dort werden abweichende Öffnungszeiten des Bürgerservice aktuell dargestellt.