Auskunft aus dem Einwohnermelderegister
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann der Bürgerservice über einzelne bestimmte Einwohner, die in Königs Wusterhausen gemeldet sind oder waren, Auskunft erteilen (einfache Melderegisterauskunft). Voraussetzung ist die eindeutige Identifizierung des Einwohners durch mindestens drei übereinstimmenden Angaben. Sie beinhaltet Namen und Anschrift des Einwohners. Anfragen können nur persönlich oder durch einen formlosen schriftlichen Antrag gestellt werden. Auf schriftliche Anfrage und durch Nachweis des berechtigten Interesses kann eine erweiterte Melderegisterauskunft oder eine Auskunft mit einem erhöhten Suchaufwand (Archivauskunft) beantragt werden.
Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,00 €.
Die Gebühr für eine Auskunft mit erhöhtem Suchaufwand (Archiv) richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung.
Die Begleichung der Gebühren können per Überweisung oder per Einzugsermächtigung erfolgen.