Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter

    Bürgerservice

    Tel.: 03375 273-373
    buergerservice@stadt-kw.de

    Öffnungszeiten Bürgerservice

    Montag

    8.00 - 13.00 Uhr

    Dienstag

    8:00 - 12:00 Uhr und
    14:00 - 19:00 Uhr

    Mittwoch
    geschlossen
    Donnerstag

    8:00 - 11:30 Uhr und
    13.00 - 18:00 Uhr

    Freitag

    7:00 -12:00 Uhr

    An- / Ab- oder Ummeldung

    Allgemeine Informationen

    Die An-/Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An-/Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.

    Ausnahme:
    Abzumelden sind Wegzüge ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland und die Aufgabe von Nebenwohnungen.

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass
    • Kinderausweis/-reisepass sowie Geburtsurkunden der Kinder
    • Wohnungsgeberbestätigung nach dem neuen Bundesmeldegesetz


    Sollten Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder des Hauses sein, ist ein entsprechender Eigentumsnachweis vorzulegen (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Hausnummernbescheid oder Baufertigstellungsanzeige). Wichtig hierbei ist, dass die genaue Anschrift und der Eigentümer daraus hervorgeht. Sollte noch keine Hausnummer beantragt worden sein, muss dies vor der Anmeldung geschehen. 

    Gebühren 

    Die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung sind gebührenfrei.

    Aufenthaltsbescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben zur eigenen Person:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsname
    • derzeitige Anschrift
    • Geburtstag
    • Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit
    • Familienstand
    • Religion

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Bearbeitungsdauer 

    Die Aufenthaltsbescheinigung wird sofort ausgestellt.

    Gebühren 

    Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,- Euro.

    Bootsan- oder -ummeldungen

    Bootsan- oder -ummeldungen erfolgen beim Landkreis Dahme-Spreewald.

    Lgo Landkreis Dahme-Spreewald

    Landkreis Dahme-Spreewald

    Straßenverkehrsbehörde

    Weinbergstraße 1
    15907 Lübben

    Telefon: 03546 201922

    Meldebescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Eine Meldebescheinigung enthält folgende Angaben zur eigenen Person:

    • Vorname
    • Familienname
    • Geburtsname
    • derzeitige Anschrift
    • Geburtstag
    • Geburtsort


    Die Meldebescheinigung wird sofort ausgehändigt. 

    Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass 
    • sollte keins dieser Dokumenten vorhanden sein, die Geburtsurkunde

    Gebühren 

    Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 5,- Euro.
    Gebührenfrei ist sie zur Vorlage für Rentenzwecke, der Familienkasse (bei Vorlage des ausgefüllten Formulars), dem Versorgungsamt, dem Jobcenter und dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.