Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
Bürgerservice

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen
Donnerstag

8:00 - 11:00 und 13.00 - 17:00 Uhr

Freitag

7:00 -12:00 Uhr

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Königs Wusterhausen. Dort werden abweichende Öffnungszeiten des Bürgerservice aktuell dargestellt.

An- / Ab- oder Ummeldung

Allgemeine Informationen

Die An-/Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An-/Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.

Ausnahme:
Abzumelden sind Wegzüge ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland und die Aufgabe von Nebenwohnungen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Kinderausweis/-reisepass sowie Geburtsurkunden der Kinder
  • Wohnungsgeberbestätigung nach dem neuen Bundesmeldegesetz


Sollten Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder des Hauses sein, ist ein entsprechender Eigentumsnachweis vorzulegen (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Hausnummernbescheid oder Baufertigstellungsanzeige). Wichtig hierbei ist, dass die genaue Anschrift und der Eigentümer daraus hervorgeht. Sollte noch keine Hausnummer beantragt worden sein, muss dies vor der Anmeldung geschehen. 

Gebühren 

Die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung sind gebührenfrei.

Aufenthaltsbescheinigung

Allgemeine Informationen

Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben zur eigenen Person:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsname
  • derzeitige Anschrift
  • Geburtstag
  • Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand
  • Religion

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Bearbeitungsdauer 

Die Aufenthaltsbescheinigung wird sofort ausgestellt.

Gebühren 

Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,- Euro.

Bootsan- oder -ummeldungen

Bootsan- oder -ummeldungen erfolgen beim Landkreis Dahme-Spreewald.

Lgo Landkreis Dahme-Spreewald
Landkreis Dahme-Spreewald

Straßenverkehrsbehörde


Weinbergstraße 1
15907 Lübben

Telefon: 03546 201922

Meldebescheinigung

Allgemeine Informationen

Eine Meldebescheinigung enthält folgende Angaben zur eigenen Person:

  • Vorname
  • Familienname
  • Geburtsname
  • derzeitige Anschrift
  • Geburtstag
  • Geburtsort


Die Meldebescheinigung wird sofort ausgehändigt. 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • sollte keins dieser Dokumenten vorhanden sein, die Geburtsurkunde

Gebühren 

Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 5,- Euro.
Gebührenfrei ist sie zur Vorlage für Rentenzwecke, der Familienkasse (bei Vorlage des ausgefüllten Formulars), dem Versorgungsamt, dem Jobcenter und dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.