An- / Ab- oder Ummeldung
Allgemeine Informationen
Die An-/Ummeldung muss am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen erfolgen. An-/Ummeldungen können persönlich oder von einem Bevollmächtigten vorgenommen werden. Abmeldungen am bisherigen Wohnort sind nicht erforderlich.
Ausnahme:
Abzumelden sind Wegzüge ins Ausland unter Aufgabe der Wohnungen im Inland und die Aufgabe von Nebenwohnungen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Kinderausweis/-reisepass sowie Geburtsurkunden der Kinder
- Wohnungsgeberbestätigung nach dem neuen Bundesmeldegesetz
Sollten Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder des Hauses sein, ist ein entsprechender Eigentumsnachweis vorzulegen (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Hausnummernbescheid oder Baufertigstellungsanzeige). Wichtig hierbei ist, dass die genaue Anschrift und der Eigentümer daraus hervorgeht. Sollte noch keine Hausnummer beantragt worden sein, muss dies vor der Anmeldung geschehen.
Gebühren
Die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung sind gebührenfrei.
Aufenthaltsbescheinigung
Allgemeine Informationen
Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Angaben zur eigenen Person:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- derzeitige Anschrift
- Geburtstag
- Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- Religion
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Bearbeitungsdauer
Die Aufenthaltsbescheinigung wird sofort ausgestellt.
Gebühren
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,- Euro.
Bootsan- oder -ummeldungen
Bootsan- oder -ummeldungen erfolgen beim Landkreis Dahme-Spreewald.
Meldebescheinigung
Allgemeine Informationen
Eine Meldebescheinigung enthält folgende Angaben zur eigenen Person:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- derzeitige Anschrift
- Geburtstag
- Geburtsort
Die Meldebescheinigung wird sofort ausgehändigt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- sollte keins dieser Dokumenten vorhanden sein, die Geburtsurkunde
Gebühren
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 5,- Euro.
Gebührenfrei ist sie zur Vorlage für Rentenzwecke, der Familienkasse (bei Vorlage des ausgefüllten Formulars), dem Versorgungsamt, dem Jobcenter und dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.