Erlaubnispflichtige Gewerbe
Für einige gewerbliche Tätigkeiten ist neben der Anzeige eines Gewerbes noch eine gesonderte Erlaubnis zu beantragen. Die Behörde hat dann die gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu prüfen. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind u. a. in den §§ 33 c ff. GewO aufgeführt.
Benötigte Unterlagen sind u. a.:
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“)
- Bescheinigung in Steuersachen
- Sachkundenachweis oder auch Bescheinigungen aus dem Schuldnerverzeichnis, Insolvenz- oder Vollstreckungsgericht
Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, wird Ihnen das der/die zuständige Sachbearbeitende mitteilen. Eine persönliche Beratung wird auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen!
Gebühren
Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) in der aktuellen gültigen Fassung erhoben.