- Personalausweis oder Reisepass
- Ersthelfer-Nachweis und Sehtestbescheinigung
- aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei Fahrerlaubnisanträgen zum Fahren mit 17 Jahren muss weiterhin von der eingetragenen Begleitperson eine Führerschein- und Personalausweiskopie abgegeben werden.