Feuerwerk

    Gemäß § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 1. SprengV verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.

    Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper der Klassen III und IV im Sinne des § 6 Abs. 4 in Verbindung mit Nr. 4.3 der Anlage 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) abbrennen will, bedarf gemäß § 12 Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg hierzu der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Feuerwerk oder die Feuerwerkskörper abgebrannt werden sollen. Feuerwerke der Klassen III und IV dürfen nur durch Pyrotechniker abgebrannt werden.

    Ausnahmegenehmigung

    In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für ein Feuerwerk der Klasse II zu erteilen.

    Diese Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel nur bei öffentlichem Interesse oder bei besonderem begründeten Anlass erteilt. Wer eine Ausnahmegenehmigung beantragt, muss die Anträge entsprechend begründen.

    Gebühren für eine Ausnahmegenehmigung

    für ein Feuerwerk der Klasse II (Privatpersonen und Pyrotechniker)

    für ein Feuerwerk der Klassen III und IV (Pyrotechniker)

    52,00 Euro

    90,00 Euro

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