Führungszeugnis

Die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses (Auszug aus dem Bundeszentralregister) muss persönlich am Haupt- oder Nebenwohnsitz beim zuständigen Bürgerservice beantragt werden. Der Antrag wird an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet und das Führungszeugnis dort erstellt. Der Verwendungszweck ist bei der Beantragung anzugeben. Eine Beantragung ist auch im Onlineverfahren möglich.

Benötigte Unterlagen         
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zustellanschrift, wenn es einer Behörde vorgelegt werden soll
  • für ein erweitertes Führungszeugnis muss ein entsprechendes Schreiben vorgelegt werden


Gebühren
13,00 € (Bar und EC möglich)

Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
Bürgerservice

Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen

Telefon: 03375273-373
buergerservice@stadt-kw.de

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen
Donnerstag

8:00 - 11:00 und 13.00 - 17:00 Uhr

Freitag

7:00 -12:00 Uhr

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Königs Wusterhausen. Dort werden abweichende Öffnungszeiten des Bürgerservice aktuell dargestellt.