Fundbüro
Eine Fundsache ist eine verloren gegangene Sache. Nicht dazu zählen hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge (herrenlose Sachen) auf die der/die Besitzer*in als sein Eigentum freiwillig verzichtet hat.
Fundsachen sind dem Fundbüro der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen anzuzeigen. Die Fundsache muss dabei einen Mindestwert von 10,00 € haben.
Keine Fundsachen sind Gegenstände, die von ihren Besitzern weggeworfen oder stehengelassen wurden. In der Regel sind diese Gegenstände wertlos, beispielsweise Schrottfahrräder.
Sie haben etwas verloren oder gefunden? Das Online-Fundbüro hilft Ihnen schnell & unkompliziert.