Fundtiere

    Fundtiere sind entwichene Tiere, die eigentlich eine*n Besitzer*in haben. Sie sind also nicht herrenlos. Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen hat das Tierheim Märkisch-Buchholz des Tierschutzvereins Königs Wusterhausen mit der Wahrnehmung der Verwahrungspflicht von Fundtieren beauftragt.

    Wem ein Haustier entlaufen ist, der oder die sollte sich zunächst an das Tierheim Märkisch Buchholz, an die Polizei (Telefon: 03375 2700) und die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen wenden und den Verlust anzeigen.

    Hat sich das Tier im Tierheim angefunden, muss man sich bei Abholung als Eigentümer des Fundtieres ausweisen können.

    Tierschutzverein Königs Wusterhausen e. V.

    Am Tierheim 1
    15757 Halbe

    Telefon: 033765  80689
    Fax: 033765  80689
    tierheim@tierschutzverein-kw.de

    Auf herrenlose Tiere ist das Fundrecht nicht anwendbar.

    Zunächst sollte man folgende Hinweise beachten:

    • Einige Haustiere laufen vor allem in den ländlichen Ortsteilen der Stadt meist frei umher und finden in der Regel wieder nach Hause. Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.
    • Katzenhalter*innen, die der Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt bzw. einer Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen mit einem Lebensalter unter 5 Monaten. Als Katzenhalter*in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.        

         Grundlage: 

    Durch die Inbesitznahme eines Fundtieres, zum Beispiel durch Anleinen, füttern oder nach Hause mitnehmen, geht man als Findender die Verpflichtung ein, das Tier tierschutzgerecht zu betreuen und die Bestimmungen des Fundrechtes einzuhalten.

    Pflichten: Man sollte versuchen, den oder die Besitzer*in ausfindig zu machen, im Tierheim Märkisch Buchholz (033765/80689) oder bei der Polizei (03375/2700) nachfragen und anschließend die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen informieren. Außerhalb der Dienstzeiten und bei Notfällen - wenn das Haustier verletzt ist oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht - verstädigen Sie die Polizei.


    Rechte: Nach der Fundtieranzeige kann man das Tier in eigene Verwahrung nehmen oder es selbst zum Tierheim bringen. Der Erwerb von diesem Tier ist nach 6 Monaten möglich.