Gewerbean-, um-, abmeldungen (Gewerbeanzeigen)

    Anzeigepflichtig ist der Beginn (Anmeldung), die Verlegung des Gewerbes innerhalb von Königs Wusterhausen, der Wechsel oder die Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit sowie die Änderung des Namens (Ummeldung) oder die Aufgabe (Abmeldung) eines Gewerbes. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit ist gegeben, wenn sich die Haupt- oder Zweigniederlassung des Unternehmens  in Königs Wusterhausen oder in einen dazugehörigen Ortsteil befindet. Der Empfang der Gewerbeanzeige wird bestätigt, sobald alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig eingereicht sind. Eine Anzeige wird nicht bestätigt, wenn dafür noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung bei der Handwerkskammer notwendig ist.

    Die An-, Um- und Abmeldung eines Gewerbes können Sie auch online durchführen.

    Gebühren

    Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) in der aktuellen gültigen Fassung erhoben.

    Kontakt

    Logo Koenigs Wusterhausen
    Stadt Königs Wusterhausen

    Gewerbeangelegenheiten



    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen