Gewerbezentralregisterauszug

    Juristische Person erhalten auf Antrag für das eigene Unternehmen Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister. Nur der Geschäftsführer bzw. Vorstandsvorsitzende kann für sein Unternehmen, welches dem Zuständigkeitsbereich der Stadt Königs Wusterhausen, in dem das Unternehmen die Hauptniederlassung bzw. eine Zweigniederlassung unterhält, den entsprechenden Antrag persönlich beim Gewerbeamt stellen. Die Vertretung bei der Antragstellung, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt oder durch den Ehegatten, ist nicht möglich.

    Bei der Beantragung muss der Verwendungszweck angegeben werden.

    Eine Beantragung ist auch für eine natürliche Person möglich, diese Beantragung erfolgt allerdings über den Bürgerservice Ihrer zuständigen Meldebehörde, oder online.

    Gebühren

    • 13,00 € (Bar und EC möglich)

    Kontakt

    Logo Koenigs Wusterhausen
    Stadt Königs Wusterhausen

    Gewerbeangelegenheiten



    Schlossstraße 3
    15711 Königs Wusterhausen