Kauf von Obst auf Wochenmarkt

Gewerbliche Veranstaltungen / Märkte

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten hat gem. § 69 Gewerbeordnung (GewO) auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, die die erforderlichen Voraussetzungen der §§ 67 und 68 GewO erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.

Ein Antrag kann zu folgenden Veranstaltungen gestellt werden:

  • Wochenmärkte
  • Jahrmärkte
  • Spezialmärkte


Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft.

Der Antrag auf Marktfestsetzung sowie das Einreichen der benötigten Unterlagen muss mindestens 6 Wochen vor Beginn auf einem Formblatt erfolgen. Weiterhin wird eine persönliche Beratung auf Grund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen dringend empfohlen. Welche Unterlagen zusätzlich zum Antrag benötigt werden, wird Ihnen das der/die zuständige Sachbearbeitende mitteilen.

Gebühren

Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) in der aktuell gültigen Fassung erhoben.

Kontakt

Logo Koenigs Wusterhausen
Stadt Königs Wusterhausen

Gewerbeangelegenheiten



Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen