Grillen

    Grillen im Garten

    Das Grillen im Garten ist grundsätzlich erlaubt, solange die Nachbarschaft dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Ein Blick in Ihren Mietvertrag kann Aufschluss geben, was erlaubt ist. Hat Ihre Vermietung das Grillen nicht geregelt, sind ein freundliches Wort und gegenseitige Rücksichtnahme empfehlenswert.

    Gesonderte Regelungen zum Grillen gibt es nur in speziellen Gesetzen (wie z. B. im Landeswaldgesetz), die grundsätzlichen Fragen sind nachbarschaftsrechtlich zu klären.

    Grillen in der Öffentlichkeit

    Das Grillen im Wald oder am Waldrand im Abstand von weniger als 50 Metern ist gemäß § 23 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg nicht gestattet. Außerdem sind auf den öffentlichen Anlagen der Stadt Königs Wusterhausen Nutzungseinschränkungen durch Hinweistafeln zu beachten. Die Hinweisschilder geben unter anderem Auskunft darüber, ob das Grillen verboten ist. Verboten ist das Grillen im Stadtgebiet zum Beispiel auf Liegewiesen oder auf Spielplätzen.      An den Orten, an denen kein Grillverbot hervorgeht, gilt der Vorbehalt, dass keine Gefahr für andere Personen oder die Umgebung bestehen und keine Belästigung durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten ist.

    An dieser Liegewiese ist das Grillen verboten. Das Hinweisschild verbietet offene Feuer, wozu auch das Grillen zählt.

    Sachgemäßer Umgang

    Grundsätzlich sollte sich jeder so verhalten, dass Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden. Es ist verboten, Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. (§§ 2, 15 Bundesnaturschutzgesetz).                     

    Hinterlassen Sie generell niemals Müll. Insbesondere Gläser, Glasflaschen und Scherben stellen eine Gefahr dar. Haben Sie daher immer einen Müllsack dabei, um den anfallende Abfall wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Glut entsorgen Sie erst, wenn diese ausgekühlt ist oder mit Wasser abgelöscht wurde. In Ausnahmefällen können Sie Ihren Müll auch in einem öffentlichen Abfalleimern entsorgen.

    Verwenden Sie außerdem nur naturbelassenes Material. Brennholz oder Holzkohle sollte dabei nur mit geeigneten Zündhilfen, wie Grillanzünder oder Pasten, Holzspäne oder Stroh, in Brand gesetzt werden. Achten Sie auch darauf, ein Grillbehältnis zu benutzen, welches einen Mindestabstand von 30 cm zum Boden einhält. Um Brandschäden vorzubeugen, ist es empfehlenswert, den Grill auf befestigtem und hitzeverträglichen Untergrund zu stellen (Steine, betonierter Weg, Asphalt). Weiterhin halten Sie zur Brandverhütung zu Bäumen und Sträuchern einen Abstand von mindestens zwei Metern ein. Tritt während des Grillens ein starkes Windaufkommen auf (deutliche Bewegung armstarker Äste), sollte das Feuer umgehend abgelöscht werden. Zum Ablöschen sollte Sie ein Löschgerät oder Wasser griffbereit haben.

    Behalten Sie Ihren Grill sowie auch umherlaufende Passanten im Auge. Sie sollten niemanden mit Ihrem Grill gefährden oder behindern. Zur gegenseitigen Rücksichtnahme zählt auch, dass Sie übermäßigen Lärm und Rauch vermeiden.

    Sind Sie mit dem Grillen fertig, verlassen Sie die Feuerstelle erst nach völligem Erlöschen des Feuers.