Informationen zur beschlossenen Rahmenplanung für den Königspark

    Auf dem 56 Hektar großen Grundstück im Norden Königs Wusterhausens plant die DLE Land Development GmbH im Auftrag der Eigentümer ein gemischt genutztes Quartier mit Raum für neue Arbeitsplätze sowie Wohnungen für alle Einkommens- und Altersschichten.

    Darüber hinaus entstehen  

    • ein Schulcampus,
    • Kitas,
    • frei zugängliche Freizeitflächen,
    • ein 100.000 Quadratmeter großer Park
    • sowie weitere Einrichtungen zur Stärkung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur.


    Am 11.10.2023 beschlossen die Stadtverordneten Königs Wusterhausens mehrheitlich die vorgelegte Rahmenplanung als Grundlage für ein einzuleitendes Bebauungsplan-Änderungsverfahren. Damit soll die bisher für den „Königspark“ vorgesehene Gewerbenutzung aufgehoben und in einem Bauleitplanverfahren die Nutzungsänderung zu einem gemischt genutzten Quartier vorgenommen werden.

    Während ein Gewerbegebiet basierend auf bestehendem Planungsrecht eine Baugebietsfläche von 90 Prozent und öffentliche Grünflächen von 1 Prozent ermöglicht, sind in der beschlossenen Rahmenplanung öffentliche Grünflächenanteile von 24 Prozent, Gemeinbedarfsflächen von 8 Prozent und Baugebietsflächen von insgesamt 53 Prozent vorgesehen.

    Der ​anhaltende Zuzug wird nicht abebben

    Der anhaltende und erwartbar steigende Zuzug wird durch Nichtschaffung von Wohnraum nicht abebben. Im Gegenteil führt Nichtschaffung von Wohnraum in einer Kommune mit begrenzten infrastrukturellen Expansionsmöglichkeiten zu einer Verschärfung des sich weiter verknappenden Wohnraums. Mit der Rahmenplanung definiert die Stadt die Leitplanken für eine spätere Bebauung. Der vorgesehene Nutzungsmix erlaubt die Ansiedlung attraktiver Arbeitsplätze, von denen die Einwohner stark profitieren werden. 

    Bedenken und Sorgen der Bürger*innen bezüglich der Änderung des Bebauungsplans werden ernst genommen.  Es gilt aber auch, die Fragen derjenigen, die bezahlbaren Wohnraum suchen sowie Fragen der Unternehmen zu beantworten. Diese fordern zurecht Antworten auf die Frage der Fachkräfteabsicherung, zu der auch ein Wohnraum-Angebot gehört.