Rathaus und Glasdurchgang zu Haus B

Meldebescheinigung

Einfache Meldebescheinigung

Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • die aktuelle(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Königs Wusterhausen

Erweiterte Meldebescheinigung

Diese beinhaltet zusätzlich weitere Angaben wie z.B.:

  • frühere Anschrift(en) in Königs Wusterhausen bzw. die Zuzugsanschrift
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)


Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland.

Gebühren
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 5,00 €.
Gebührenfrei ist sie zur Vorlage für Rentenzwecke, der Familienkasse (bei Vorlage des ausgefüllten Formulars) und dem*der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.

Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
Bürgerservice

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen
Donnerstag

8:00 - 11:00 und 13.00 - 17:00 Uhr

Freitag

7:00 -12:00 Uhr

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Königs Wusterhausen. Dort werden abweichende Öffnungszeiten des Bürgerservice aktuell dargestellt.