Das ist neu im Jahr 2026 in Königs Wusterhausen
Mit dem Jahresbeginn 2026 gibt es in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen einige Neuerungen. Andere werden erst später im Jahr wirksam.
Anpassung der Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebührensatzung ist bereits am 18.12.2025 in Kraft getreten. Die alte Satzung bedurfte einer grundsätzlichen Anpassung, nachdem sie bereits 15 Jahre Bestand hatte. Die Überarbeitung beinhaltet die Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, nimmt neue Verwaltungsleistungen auf und passt andere an aktuelle Abläufe an. Auch die Gebührentarife wurden zusammengefasst und den derzeitigen Kosten angepasst.
So kostet beispielsweise eine Kopie (A4, schwarz/weiß) 0,40 Euro. Für eine neue Hundesteuermarke werden 10 Euro fällig, wenn die alte verloren oder unbrauchbar geworden ist. Für die Beglaubigung eines Zeugnisses, eines Plans oder anderer Vervielfältigungen bezahlt man jetzt 5 Euro. Über weitere Gebühren und die neue Verwaltungsgebührensatzung können Sie sich auf der Homepage der Stadt Königs Wusterhausen informieren.
Änderung der Verwaltungsstruktur
Neu ist ab dem 1. Februar 2026 eine kleine Änderung der Verwaltungsstruktur im Rathaus. Das Dezernat 1 heißt dann Bildung und Digitale Verwaltung und wird vom Dezernent Lars Thielecke geleitet. Zu diesem Dezernat gehören das Amt Verwaltungsmanagement und das Amt Bildung und Jugend sowie die Stabsstelle digitale Verwaltung. Das Dezernat 2 heißt Bürgerdienste, Ordnung und Finanzen. Derzeit läuft die Ausschreibung für eine Führungskraft dieses Dezernats, zu dem das Amt Finanzmanagement und das Amt Ordnung, Sicherheit, Bürgerdienste gehören. Das Dezernat 3 Bauen und Stadtentwicklung bleibt in seiner Struktur unverändert. Der Dezernent ist bereits durch die Stadtverordneten bestätigt worden und wird zum 2. Quartal 2026 die Aufgabe übernehmen.
Kosten im Kita- und Schulbereich
Für das Mittagessen ihrer Kinder, die das Mittagsangebot an den sechs kommunalen Grundschulen und der Gesamtschule Otto Lilienthal in Anspruch nehmen, zahlen Eltern 3,95 Euro. Dem Vorschlag der Verwaltung folgten die Stadtverordneten im Dezember. Die Stadt zahlt damit für jedes Mittagessen an den Grundschulen einen Zuschuss von 1,36 Euro und an der Gesamtschule 2,21 Euro pro Portion. Insgesamt sind dafür im städtischen Haushalt für das Jahr 2026 rund 370.000 Euro vorgesehen.
Notwendig wurde auch eine Anpassung der Beiträge, die Eltern für einen Kitaplatz in der Stadt Königs Wusterhausen bezahlen müssen. Die Eltern werden über die Kitabeiträge an den Kosten beteiligt, die zum Betrieb der Kita anfallen. Dies betrifft anteilig beispielsweise Personal- und Betriebskosten, aber auch die Finanzierung von Qualifizierungen und Weiterbildung.
Zum 1. August 2026 und noch einmal zum 1. August 2027 werden die Elternbeiträge schrittweise angehoben. Die Beiträge sind dabei an das Einkommen der Eltern gekoppelt. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen zahlen dabei weniger als Familien mit höheren Einkommen. Dieser Ausgleich ist gesetzlich vorgeschrieben und war bereits Teil der alten Kitabeitragssatzung. Verändert hat sich teilweise die Höhe der Beiträge, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Krippe und Hort bezahlen müssen. Die Beiträge reduzieren sich, wenn eine Familie mehrere unterhaltspflichtige Kinder hat. Für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt übernimmt das Land Brandenburg derzeit die Kitabeiträge.
Die Stadt Königs Wusterhausen unterstützt die Eltern weiterhin bei den Kosten für die Kinderbetreuung. Ab dem 1. August 2026 übernimmt die Stadt folgenden Anteil der kalkulierten Platzkosten:
- 55 Prozent der Kosten für die Krippe
- 20 Prozent der Kosten für den Hort
Ab dem 1. August 2027 übernimmt die Stadt weiterhin einen Anteil der kalkulierten Platzkosten:
- 35 Prozent der Kosten für die Krippe
- 10 Prozent der Kosten für den Hort
Sobald für die neue Kita-Satzung das Einvernehmen mit dem Landkreis hergestellt ist, wird diese auf der Webseite und im Amtsblatt veröffentlicht. Bis dahin ist der Beschluss über das Sitzungssystem aufrufbar.
