Rasenmähen

    Rasenmäher dürfen werktags (montags bis sonnabends) von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzt werden. Ein Rasenmähverbot (mittels Rasenmäher) für die Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr gibt es seit dem 6. September 2002, mit In-Kraft-Treten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Bundesimmissionsschutzverordnung), nicht mehr.