Wahl der Schiedspersonen für die Amtsperiode 2026-2031
Mit Ablauf der Wahlperiode der bisherigen Schiedspersonen sind bei der Stadt Königs Wusterhausen Schiedsstellen für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht zum 06.07.2026 geeignete Bewerber*innen, die bereit sind, das Amt der Schiedsperson bzw. deren Stellvertretung zu übernehmen. Dies betrifft die Schiedsstelle II - Königs Wusterhausen (Teilgebiet Kernstadt einschließlich Neue Mühle).
Voraussetzungen
Für die Berufung zur Schiedsperson gelten die Voraussetzungen des Brandenburgischen Schiedsstellen- und Gütestellengesetzes (BbgSchGG). Bewerber*innen müssen
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- im Bereich der Schiedsstelle wohnen,
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen (z.B. kein laufendes Insolvenzverfahren, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis besitzen.
Persönliche Voraussetzungen
- Offenheit
- Unvoreingenommenheit
- Objektivität
- Einfühlungsvermögen
- Lebenserfahrung
- Integrität
- gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- ausreichend Zeit zur Wahrnehmung der Aufgabe
Bewerbung
Die Stadt Königs Wusterhausen ruft Interessent*innen auf, sich für diese anspruchsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit zu bewerben. Bewerbungen können bis zum 15.05.2026 bei Stadt Königs Wusterhausen eingereicht werden. Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular per E-Mail an sitzungsdienst@stadt-kw.de oder postalisch an die
Stadt Königs Wusterhausen
SG 10 Allgemeine Verwaltung
Schlossstraße 3
157 11 Königs Wusterhausen
