Sondernutzung gehört ab Mai zum Sachgebiet Tiefbau

Straßen, Rad- und Gehwege sowie Wege und Plätze sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Dies bezieht sich auf die Straße selbst, die Fußwege, Grünstreifen und den Luftraum über der Straße. Deshalb müssen alle Dinge, die dauerhaft oder zeitweise in diesem Bereich stehen oder hineinragen, bei der Stadtverwaltung angezeigt oder genehmigt werden. Dies betrifft Hinweisschilder, Warenauslagen, Fahrradständer, Baustelleneinrichtungen, Sitzgelegenheiten eines Cafés auf dem Gehweg oder Pflanzkübel zur Dekoraktion. Geprüft wird in diesem Zusammenhang vor allem, ob die nötigen Durchgangs- oder Durchfahrtsbreiten gewährleistet sind. Zuständig ist dafür der Bereich „Sondernutzung“, der bisher im Sachgebiet Ordnungsrecht angesiedelt ist.

Die einzelnen Entscheidungen über die Erlaubnis der Sondernutzung von Straßen oder Gehwegen erfordern eine enge Abstimmung mit dem Sachgebiet Tiefbau. Deshalb wurde von der Bürgermeisterin die Entscheidung getroffen, dass die Stelle „Sondernutzung“ mit der verantwortlichen Sachbearbeiterin vom Ordnungsrecht ins Sachgebiet Tiefbau wechselt. Diese Änderung tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft.

Für die Antragsteller bleibt die Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Sondernutzung und die Sondernutzungssatzung gleich. Auch eine entsprechende Vertretung im Sachgebiet Tiefbau ist sichergestellt.