Sonn- und Feiertagsruhe
Die Sonntage und die gesetzlich anerkannten Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe.
Für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig.
Die Sonntage und die gesetzlich anerkannten Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe.
Für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig.