Tagung der Bürgermeister*innen großer und mittlerer Städte in Königs Wusterhausen
Am 29. Mai 2026 tagte die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister großer und mittlerer Städte des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg. Bürgermeisterin Michaela Wiezorek, Vorsitzende dieser Arbeitsgemeinschaft, begrüßte 24 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zum Austausch über aktuelle kommunalpolitische Herausforderungen.
Zentrales Thema war die angespannte Finanzlage der Kommunen. Sparmaßnahmen des Bundes und der Länder sind vor allem in den Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger spürbar. Michaela Wiezorek erklärte, dass der zuletzt beschlossene Doppelhaushalt der letzte genehmigungsfreie Haushalt gewesen sei. Künftig werde voraussichtlich eine freiwillige Haushaltssicherung notwendig. Nach Einschätzung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen der Arbeitsgemeinschaft könnten in den kommenden Jahren rund 80 Prozent der Kommunen von Haushaltssicherungsmaßnahmen betroffen sein.
Die Teilnahme von Innenminister Dr. Jan Redmann und seinem Staatssekretär wurde positiv bewertet. Dies zeige, dass die Lage der Kommunen ernst genommen werde, so der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft und Bürgermeister von Guben Fred Mahro.
Wie Michaela Wiezorek und Fred Mahro betonten, handele es sich nicht allein um ein finanzielles Problem. Es seien auch strukturelle Änderungen im Kommunalrecht erforderlich, um die kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Instrumente könnten beispielsweise vereinfachte Verfahren bei Kreditaufnahmen und der Beantragung von Fördermitteln sein.
Ein weiteres Thema war die Videoüberwachung ausgewählter öffentlicher Bereiche durch die Ordnungsämter. Die Arbeitsgemeinschaft sprach sich für eine entsprechende Änderung des Ordnungsbehördengesetzes aus. Kameras an bestimmten Standorten könnten dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl zu stärken und illegale Müllentsorgung zu verhindern. Selbstverständlich würde die Videoüberwachung in Abstimmung mit der Polizei und unter Einhaltung des Datenschutzes in klar definierten Grenzen erfolgen.
Die befristeten Sonderregelungen zum „Bauturbo“ und die Nutzung von Dorfkirchen als Begegnungsorte in den Ortsteilen waren weitere Tagesordnungspunkte.
