Verkehrssicherungspflicht
Im Bereich des Lichtraumprofils dürfen keine Überhänge, Überwüchse oder Zaundurchwüchse bestehen. Im Straßenverkehr betrifft das Lichtraumprofil alle Arten der Verkehrswege, also Wege für den Fußgängerverkehr, den Fahrradverkehr und den Fahrzeugverkehr. Das Lichtraumprofil ist der Raum, der freigehalten werden muss, um den Verkehr zu ermöglichen und ist – je nach Art des Verkehrs – unterschiedlich hoch. So ist über einem Fußgängerweg ein Raum von mindestens 2,50 m Höhe freizuhalten, über einer Straße für den Fahrzeugverkehr von mindestens 4,50 m Höhe.
Grundlage: