Ausnahme: Stadt veranlasst Winterdienst auf Anliegerstraßen

Der Winter stellt uns zurzeit vor besondere Herausforderungen. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hat Bürgermeisterin Michaela Wiezorek deshalb in Abstimmung mit dem Städtischen Betriebshof Folgendes entschieden:

Die Stadt veranlasst auf den Anliegerstraßen (Gruppe 1 der Straßenreinigungssatzung), gemäß der Ausnahmeregelung der Satzung, einmalig den Winterdienst auf der Fahrbahn. Die Gehwege bzw. der Weg am Straßenrand für die Fußgänger*innen bleiben in der Verantwortung der Anlieger.

Der zusätzliche Winterdiensteinsatz ist ausgelöst. Er kann praktisch aber erst durchgeführt werden, sobald zusätzliches Streugut zur Verfügung steht. Der Städtische Betriebshof bemüht sich derzeit um die Beschaffung der entsprechenden Mengen an Splitt und Streusalz. Die eingelagerten Vorräte werden für den Winterdienst auf den Straßen der Gruppen 2 bis 5 benötigt, die laut Straßenreinigungssatzung in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen. Da die Anliegerstraßen laut Satzung normalerweise nicht von der Stadt winterdienstlich behandelt werden, ist eine zusätzliche Beschaffung von Streugut erforderlich.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass der Vollzug des Winterdienstes auf den Anliegerstraßen der Gruppe 1 nur schrittweise erfolgen kann.

Bitte seien Sie weiterhin vorsichtig unterwegs 
– zu Fuß wie auch mit Fahrzeugen – 
und kommen Sie gesund durch die Winterzeit.