Wohnberechtigungsschein

    Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) für das Land Brandenburg ist im Bürgerservice möglich. Er wird jeweils für die Dauer eines Jahres erteilt und gilt immer ab dem 1. eines Monats. Der erteilte WBS hat im gesamten Land Brandenburg Gültigkeit.

    Das Ausstellen eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15,00 € und ist bei Abgabe des Antrags zu entrichten. Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag sind entsprechende Einkommensnachweise und ggf. weitere Dokumente je nach Lebensverhältnissen einzureichen, diese entnehmen Sie der Checkliste WBS.

    Weitere Informationen sowie das Antragsformular dazu auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung.

    Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
    Bürgerservice


    Telefon: 03375 273-373
    buergerservice@stadt-kw.de

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