Wohnblock mit Büschen und Bäumen

Wohnberechtigungsschein

Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) für das Land Brandenburg ist im Bürgerservice möglich. Er wird jeweils für die Dauer eines Jahres erteilt und gilt immer ab dem 1. eines Monats. Der erteilte WBS hat im gesamten Land Brandenburg Gültigkeit.

Das Ausstellen eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15,00 € und ist bei Abgabe des Antrags zu entrichten. Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag sind entsprechende Einkommensnachweise und ggf. weitere Dokumente je nach Lebensverhältnissen einzureichen, diese entnehmen Sie der Checkliste WBS.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular dazu auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung.

Bürgerservice ohne Bürgerund Mitarbeiter
Bürgerservice

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch
geschlossen
Donnerstag

8:00 - 11:00 und 13.00 - 17:00 Uhr

Freitag

7:00 -12:00 Uhr

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Startseite des Internetauftritts der Stadt Königs Wusterhausen. Dort werden abweichende Öffnungszeiten des Bürgerservice aktuell dargestellt.