Befreiung von der Ausweispflicht

    Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist zum Beispiel möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung oder schweren Erkrankung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung von der Ausweispflicht ist erst nach Ablaufdatum des letzten vorhandenen Personalausweises möglich.

    Benötigte Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag
    • Nachweis, dass Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können (z. B. Bescheinigung der Hausärztin/ des Hausarztes, des Krankenhauses, des Pflegeheimes oder des Pflegedienstes)
    • Soweit vorhanden: der alte Personalausweis oder Reisepass
    • Bei einem Antrag durch eine bevollmächtigte Person den Nachweis der Vertretungsmacht  

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.